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Hilfen für Hörgeschädigte

Ambulant Betreutes Wohnen für Hörgeschädigte

Ambulant Betreutes Wohnen für Hörgeschädigte
Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen für Hörgeschädigte Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
Ambulante Hilfen im Lebensalltag und zur Lebensbewältigung in der eigenen Wohnung für Gehörlose, Schwerhörige, Spätertaubte oder CI-Träger mit geistiger, seelischer oder körperlicher Beeinträchtigung oder Behinderung.
Die Förderung und ambulante Hilfe für hörgeschädigte Menschen bedarf der besonderen Aufmerksamkeit und fachlichen Qualifikation der sozialpädagogischen Fachkräfte. Für die Durchführung der Fachleistungsstunden beim Betroffenen stellt die P.a.S. erfahrene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung, die die Gebärdensprache beherrschen.
Die Hilfestellung des Fachpersonals berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse der hörgeschädigten Menschen.
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Zielsetzungen

Schwerhörigkeit und Taubheit ist eine Behinderung, die wegen ihrer Unsichtbarkeit weitgehend unterschätzt wird. Die Lebenssituation der Betroffenen erschwert Außenstehenden oft ein verstehendes und nachvollziehbares Einfühlen. Selbst die Betroffenen sind sich über das Ausmaß ihrer Behinderung oft nicht im Klaren. Die ambulante Hilfestellung soll den Betroffenen eine bewusste Auseinandersetzung mit ihrer Behinderung ermöglichen und das alltägliche Leben sowie den Kontakt mit dem sozialen Umfeld, Behörden und Institutionen erleichtern.
Zielsetzung der ambulanten Hilfe ist die Förderung des Lebens im eigenen Wohnumfeld und des selbstständigen und eigenverantwortlichen Handelns der Betroffenen.
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Mitarbeiter/innen

Im Bereich des Ambulant betreuten Wohnens für Hörgeschädigte werden die Fachleistungen durch Mitarbeiter/innen durchgeführt, die der Gebärdensprache mächtig sind.
Unsere Fachkräfte führen die Erstkontakte durch, ermitteln den individuellen Hilfebedarf und absolvieren die ambulanten Fachleistungen.
Der Bereich Hilfen für Hörgeschädigte wird geleitet von Fr. Ludwig-Kreusch.