Hilfen für Hörgeschädigte
Ambulant Betreutes Wohnen für Hörgeschädigte
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Ambulant Betreutes Wohnen für Hörgeschädigte
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Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen für Hörgeschädigte
Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
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Ambulante Hilfen im Lebensalltag und zur Lebensbewältigung in der
eigenen Wohnung für Gehörlose, Schwerhörige, Spätertaubte oder
CI-Träger mit geistiger, seelischer oder körperlicher Beeinträchtigung
oder Behinderung.
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Die Förderung und ambulante Hilfe für hörgeschädigte Menschen bedarf
der besonderen Aufmerksamkeit und fachlichen Qualifikation der
sozialpädagogischen Fachkräfte. Für die Durchführung der
Fachleistungsstunden beim Betroffenen stellt die P.a.S. erfahrene
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung, die die Gebärdensprache
beherrschen.
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Die Hilfestellung des Fachpersonals berücksichtigt die besonderen
Bedürfnisse der hörgeschädigten Menschen.
^Auf
Zielsetzungen
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Schwerhörigkeit und Taubheit ist eine Behinderung, die wegen ihrer Unsichtbarkeit
weitgehend unterschätzt wird. Die Lebenssituation der Betroffenen erschwert
Außenstehenden oft ein verstehendes und nachvollziehbares Einfühlen.
Selbst die Betroffenen sind sich über das Ausmaß ihrer Behinderung oft nicht im
Klaren. Die ambulante Hilfestellung soll den Betroffenen eine bewusste
Auseinandersetzung mit ihrer Behinderung ermöglichen und das alltägliche Leben sowie
den Kontakt mit dem sozialen Umfeld, Behörden und Institutionen erleichtern.
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Zielsetzung der ambulanten Hilfe ist die Förderung des Lebens im eigenen Wohnumfeld
und des selbstständigen und eigenverantwortlichen Handelns der Betroffenen.
^Auf
Mitarbeiter/innen
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Im Bereich des Ambulant betreuten Wohnens für Hörgeschädigte werden die Fachleistungen
durch Mitarbeiter/innen durchgeführt, die der Gebärdensprache mächtig sind.
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Unsere Fachkräfte führen die Erstkontakte durch, ermitteln den individuellen
Hilfebedarf und absolvieren die ambulanten Fachleistungen.
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Der Bereich Hilfen für Hörgeschädigte wird geleitet von Fr. Ludwig-Kreusch.